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VG Augsburg, 15.09.2008 - Au 3 K 07.1361 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gerichtsbescheid; Farbgebung Taxi; Erkennungsfunktion; Eigenwerbung auf Taxi; Einschränkung der Eigenwerbung durch Vorgaben des PBefG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04
Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.
Auszug aus VG Augsburg, 15.09.2008 - Au 3 K 07.1361
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juni 2005 (3 C 24/04) entschieden, dass das Verbot der Eigenwerbung an Taxen nach § 26 Abs. 3 BOKraft das Grundrecht der Taxiunternehmer auf freie Berufsausübung verletze und damit unwirksam sei.
- VG Leipzig, 03.07.2013 - 1 K 585/12
Taxen in der Farbe HellElfenbein
Der amtlichen Gesetzesbegründung (BT-Drs. 3/255, S. 34) zufolge umfasst diese Aufsichtsbefugnis nicht nur das Recht und die Pflicht der Aufsichtsbehörde zu Weisungen an den Unternehmer, sondern auch die Befugnis, die erforderlichen Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften mittels vollstreckbaren Verwaltungsaktes zu ergreifen (vgl. VG Augsburg, GB v. 15.9.2008 - Au 3 K 07.1361 - , [...] m.w.Nw.).